AGB
Allgemeien Geschäftsbedingungen der TECHART Automobildesign GmbH
Stand 10/2025
I. Geltung
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen durch TECHART, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Fahrzeugteilen und Fahrzeugen, den Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, den Umbau und die Modifizierung von Fahrzeugen, die Reparatur von und den Service an Fahrzeugen sowie aller damit zusammenhängender Leistungen, einschließlich Beratungen und Unterstellung von Fahrzeugen.
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation gem. §§ 312i Abs. 2 Satz 1, 312j Abs. 5 Satz 1 BGB (z.B. E-Mail) geschlossen werden.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers oder Bestellers (nachfolgend nur noch „Kunde“ genannt), erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
4. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB). Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB).
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Preise, Angaben und technischen Daten sind ebenfalls unverbindlich und werden nur dann zum Bestandteil des Vertrages, wenn wir in unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung explizit darauf hinweisen oder darauf Bezug nehmen. Informationen zum Verbrauch und zu den Emissionswerten sind Durchschnittsangaben zu Vergleichszwecken und beziehen sich nicht auf ein spezielles Fahrzeug. Sie sind ebenfalls nicht Bestandteil eines Angebotes und werden nicht Vertragsinhalt.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums-, Schutz-, Urheber- und sonstigen Rechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Anfragen des Kunden, mündlich oder schriftlich, über Telefon, Fax oder E-Mail, stellen kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung an uns, ein Angebot zu unterbreiten. Auf derartige Anfragen erstellen wir ein schriftliches Angebot oder gleich eine Auftragsbestätigung, aus dem bzw. der sich Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich ergibt. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung des vom Kunden unterzeichneten Angebotes oder falls ein solches nicht erstellt wurde, durch Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung an uns sowie durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung, innerhalb von 30 Tagen; maßgeblich ist der Eingang bei uns. Erfolgt eine vereinbarte Anzahlung nicht, kommt kein Vertrag zustande. Erfolgen Änderungen gegenüber unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung kommt kein Vertragsschluss zustande. In diesem Fall erstellen wir ein neues Angebot, bezüglich dessen die vorstehenden Regelungen entsprechend gelten.
Mit unseren Händlern erfolgt der Vertragsschluss dadurch, dass der Händler eine Bestellung an uns richtet und wir diese durch Versand unserer Auftragsbestätigung annehmen. Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich in diesem Fall ausschließlich aus der Auftragsbestätigung.
4. Bei Fahrzeugen behalten wir uns einen Zwischenverkauf bis zum Vertragsschluss vor. Maßgeblich ist der Zugang des vom Kunden vollständig unterzeichneten und nicht geänderten Angebotes bei uns.
III. Lieferfristen und Liefertermine, Abholungstermine
1. Liefertermine, Lieferfristen oder Abholungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als „verbindlich“ vereinbart.
2. Für den Fall, dass unsere Leistungserbringung die Abklärung technischer Fragen voraussetzt, Genehmigungen oder Zulassungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Liefer- und Leistungsfrist erst nach vollständiger Erbringung aller Mitwirkungshandlungen. Ein vereinbarter Liefer- oder Abholungstermin verlängert sich entsprechend. Ist zur Leistungserbringung die Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges erforderlich (z.B. bei der Durchführung von Veredelungs-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen), beginnt die Leistungsfrist nicht vor unserer Auftragsbestätigung und erst nach Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Firmensitz.
3. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag. In allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Kunde die Mitteilung der Versand-, Liefer- oder Abholbereitschaft erhält maßgebend. Ist Abholung vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Sache innerhalb von 8 Werktagen ab dem mitgeteilten Abholungstermin abzunehmen. Wird ein Fahrzeug nicht bis zum genannten Abholtag abgeholt, sind wir berechtigt, Überziehungs- und Einstellgebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Tag in Rechnung zu stellen.
4. Liefertermine verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren, schwerwiegenden und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Ausbruch von Pandemien oder Epidemien, Krieg, terroristische Auseinandersetzungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Können wir absehen, dass der Liefergegenstand aus den vorbezeichneten Umständen nicht zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, werden wir den Kunden hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Gründe der Lieferverzögerung sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt mitteilen. Ist der Liefergegenstand auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilwiese vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die ursprüngliche Lieferfrist um mehr als drei Monate überschritten wird. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit, erklären wir den Rücktritt vom Vertrag oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
5. Wir sind von der Einhaltung der Lieferfristen und -termine sowie Abholtermine entbunden, falls der Kunde aus früheren Aufträgen ganz oder teilweise im Zahlungsverzug ist oder eigene Vertragspflichten nicht erfüllt. Wir sind ferner von der Einhaltung jeglicher Liefer- und Leistungsfristen sowie Abholtermine entbunden, wenn im Falle der Vereinbarung von Vorauskasse oder einer Teilzahlung der Kunde diese nicht innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluss vollständig zahlt. Gehen Zahlungen zu spät ein, teilen wir dem Kunden nach Zahlungseingang einen neuen Liefer- oder Abholungstermin mit. Ist die Zahlung um mehr als 14 Tage verspätet, sind wir ferner ab diesem Zeitpunkt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt im Falle von Teilzahlungen.
6. Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
IV. Lieferverzug
1. Bei Überschreitung eines unverbindlich mitgeteilten Liefer- oder Abholungstermins von mehr als 4 Wochen ist der Kunde berechtigt, uns aufzufordern, die Leistung binnen 4 Wochen zu erbringen. Mit dem Zugang der Aufforderung bei uns tritt Verzug ein. Wird ein verbindlich zugesagter Liefer- oder Abholungstermin oder eine verbindlich zugesagte Liefer- oder Fertigstellungsfrist überschritten, tritt Verzug bereits mit dem Überschreiten der Frist oder des Termins ein.
2. Entsteht dem Kunden wegen eines von uns vertretenen Lieferverzuges ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Netto-Waren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder fehlenden Lieferung oder Leistung, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Ist der Kunde Unternehmer i.S. von Ziff. 1 Abs. 2 sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grob fahrlässiges oder grob vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt.
3. Wir sind von jeglicher Leistungserbringung befreit, wenn der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sich im Zahlungsverzug befindet oder anderweitige wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.
4. Werden wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
V. Bereitstellung, Zulassung und Ausfuhr von Fahrzeugen
1. Die Bereitstellung von Fahrzeugen zur Durchführung von Umbau-, Modifizierungs- oder Servicearbeiten liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Dies gilt auch, wenn uns der Kunde mit der Beschaffung eines Fahrzeugs zur Durchführung von Umbau- oder Modifizierungsarbeiten an seiner Stelle beauftragt. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass ein solches Fahrzeug aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht beschafft werden kann (z.B. im Falle eines erfolgten Zwischenverkaufs, eines Rücktritts des Verkäufers, nicht erfolgter Kaufpreiszahlungen, anderweitige Lieferhindernisse, fehlende Dokumente, etc.)
2. Können Fahrzeuge, an denen Umbau- oder Modifizierungsarbeiten durchzuführen sind, nicht bereitgestellt werden, ist Techart nach einer dem Kunden gesetzten Frist zur Bereitstellung des Fahrzeuges berechtigt, von Umbau- oder Veredelungsverträgen über dieses Fahrzeug zurückzutreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme/des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit wir nicht höhere Kosten nachweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer oder keiner Kosten vorbehalten.
3. Sind Produkte oder Fahrzeuge zur Ausfuhr aus der EU bestimmt, so liegen die Ausfuhr und Zulassungserfordernisse sowie die damit zusammenhängenden Kosten in der Verantwortung des Kunden.
4. Kommt es zu Verzögerungen in der Lieferung oder Leistungserbringung, die vom Kunden verursacht sind, trifft uns diesbezüglich keine Haftung. Die daraus entstehenden Kosten und Belastungen hat der Kunde zu tragen.
VI. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten für unsere Lieferungen die Preise ab Werk, ausgeschlossen Verpackungskosten, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren.
2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und Umbauten sowie damit zusammenhängende sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei Arbeitsleistungen nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet werden.
3. Preisangaben in Prospekten oder Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils von uns ausgewiesenen Bruttopreise. Gegenüber Unternehmern geben wir Nettopreise an zzgl. zur jeweils geltenden Umsatzsteuer.
5. Sämtliche Zahlungen erfolgen in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet. Gegenüber Verbrauchern und Privatkunden gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Der Versand an Privatkunden und Verbraucher erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
6. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, so sind unsere Rechnungen sofort zu zahlen. Wurde Vorauszahlung oder Anzahlung vereinbart, so ist diese bei Vertragsschluss zu leisten.
7. Wir sind berechtigt, für sämtliche Lieferungen und Leistungen Vorauskasse zu verlangen. Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug oder wird uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Vertragspartners bekannt, sind wir berechtigt, vom Kunden auch nachträglich Vorauskasse zu verlangen oder die Lieferung von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wir haben das das Recht, von einzelnen bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn und soweit der Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringt.
8. Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
10. Im Rahmen der Rückerstattung der gesetzlichen Umsatzsteuer bei Ausfuhrlieferungen handeln wir entsprechend den zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Erstattung erfolgt nur bei Nachweis der ordnungsgemäßen Ausfuhr des Vertragsgegenstandes und soweit gesetzlich vorgesehen.
11. Im Falle einer Bestellung oder Beauftragung, welche gesondert eine Anzahlung beinhaltet, so ist nicht erstattungsfähig. Sollte der Kunde von der Bestellung oder Beauftragung zurücktreten oder die bestellte Ware bzw. Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, wird die Anzahlung als Guthaben für zukünftige Bestellungen bei TECHART Automobildesign GmbH angerechnet.
Das Guthaben aus der Anzahlung kann innerhalb von 3 Monaten nach der ursprünglichen Bestellung für neue Bestellungen oder Beauftragungen verwendet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt das Guthaben.
Diese Regelung gilt unabhängig von den Gründen, die zur Nichtinanspruchnahme der bestellten Ware oder Dienstleistung geführt haben.
VII. Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Abholung und Abnahme
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in 71229 Leonberg, Deutschland. Die Kosten einer Versendung trägt der Kunde.
2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ gemäß Incoterms 2020. Versenden wir Ware, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht gem. § 447 Abs.1 BGB auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur bzw. einer geeigneten Transportperson übergeben haben. Erfolgt eine Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, geht die Gefahr beim Verladen auf den Kunden über.
3. Erbringen wir Werkleistungen, wie z.B. der An- oder Einbau von Fahrzeugteilen, die Veredelung und Modifizierung von Fahrzeugen oder die Durchführung von Reparaturarbeiten an beigestellten Fahrzeugen, ist der Kunde verpflichtet bei Abholung die Abnahme zu erklären. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des Ausgangsprotokolls. Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Wochen ab dem mitgeteilten Abholungstermin ab, gilt die Abnahme als erteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen. Am bereitgestellten Fahrzeug machen wir unser gesetzliches und das vereinbarte erweiterte Pfandrecht geltend.
4. Verweigert der Kunde die Annahme einer ihm zugesandten Ware, so sind wir zur nochmaligen Übersendung nicht mehr verpflichtet. Wir sind in diesem Fall berechtigt, dem Kunden eine Frist von 2 Wochen zur Abholung der Ware an unserem Erfüllungsort zu setzen. Holt der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist am Erfüllungsort nicht ab, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Ware nicht fristgerecht abgeholt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist von 2 Wochen zur Abholung der Ware an unserem Erfüllungsort zu setzen. Holt der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist am Erfüllungsort nicht ab, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.
5. Der uns gemäß Ziffer 4 zustehende Schadensersatz beträgt bei Fahrzeugen 15% und bei Teilen und sonstigen Leistungen 20% vom Brutto-Rechnungsbetrag, ohne dass der Verkäufer die Höhe des entstandenen Schadens nachweisen muss. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren oder keinen Schaden nachweisen.
6. Darüber hinaus sind wir berechtigt, pauschale Lagerungs- oder Unterstellungskosten für die Zeit der Verzögerung in Höhe von 0,5% des vereinbarten Kaufpreises pro angefangenen Monat, maximal jedoch 2% des vereinbarten Kaufpreises geltend zu machen. Bei Fahrzeugen berechnen wir Unterstellungskosten in Höhe von EUR 10,00 pro begonnenen Tag. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde geringere Kosten oder einen geringeren oder keinen Schaden nachweisen.
VIII. Produktüberwachungs- und Informationspflichten für Händler
1. Ist der Kunde Händler von uns, ist er zur Überprüfung verpflichtet, ob auf unseren Produkten, die eine Typengenehmigung besitzen, die gesetzlich vorgeschriebene Typengenehmigungskennzeichnung (z.B. Schild) angebracht ist.
2. Solange sich unsere Produkte im Verantwortungsbereich des Händlers befinden, muss er sicherstellen, dass die Lagerung und der Transport die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften des jeweiligen Produktes nicht beeinträchtigen.
3. Im Rahmen der Marktüberwachung ist der Händler nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz und der Verordnung VO (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge („TypgenehmigungsVO“) verpflichtet, uns seine Erfahrungen, Erkenntnisse und sonstigen Informationen hinsichtlich der Sicherheit, Fehleranfälligkeit und Qualität unserer Produkte weiterzuleiten und zur Verfügung zu stellen.
IX. Gewährleistung
1. Soweit unsere Leistung einen Mangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, sind wir zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ist der Kunde Verbraucher, hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass ein Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Der Kunde hat uns eine ausreichende und angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer X. Das Rücktrittsrecht ist bei nur geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
3. Sofern wir bei Fahrzeugen Informationen und Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen machen, beziehen sich diese auf die nicht modifizierten Basisfahrzeuge. Derartige Angaben sind nicht Bestandteil eines Angebotes oder einer Beschaffenheitsvereinbarung, sondern dienen allein zu Vergleichszwecken zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen. Wir übernehmen daher für Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionsangaben keine Gewährleistung. Der Ölverbrauch bei leistungsgesteigerten Motoren darf die vom Fahrzeughersteller angegebenen Werte um bis zu 30% übersteigen. Von uns angegebene Leistungsdaten können je nach Toleranz des Serienmotors nach oben oder unten abweichen. Wir gewährleisten lediglich den von uns angegebenen Leistungszuwachs mit einer Toleranz von 5%, nicht jedoch Endwerte.
4. Garantien werden im Übrigen nicht abgegeben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart.
5. Die Garantie erlischt, wenn das Produkt nachträglich verändert, bearbeitet, lackiert, foliert oder in sonstiger Weise modifiziert wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Veränderung geeignet ist, Materialeigenschaften, Oberflächenstruktur oder Haftung von Schichten zu beeinflussen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben hiervon unberührt. Ergänzend für Unternehmer gilt, dass bei Verwendung des Produktes außerhalb der vorgesehenen Montagebedingungen oder bei nachträglicher Veränderung jegliche Haftung entfällt, soweit ein Zusammenhang zwischen der Veränderung und dem geltend gemachten Mangel nicht ausgeschlossen werden kann.
6. Für Modifizierungen, Reparaturen oder Leistungen an gebrauchten Fahrzeugen bezieht sich unsere Gewährleistung nur auf die Teile, die Gegenstand des Austausches oder der Modifizierung bzw. Bearbeitung waren und nur auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des fehlerhaften Teils.
7. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren mit unzureichendem Motoröl, Überdrehung des Motors, Benutzung auf unzureichendem Grund, etc. stellen keinen Mangel dar und/oderlassen die Gewährleistung erlöschen.
8. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei von uns genannten, autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile werden uns zur Begutachtung zugesandt und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit schriftlichem Einverständnis von uns auch in einem anderen anerkannten Kfz-Fachbetrieb durchgeführt werden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die mangelhafte Sache ist uns oder einem von uns benannten autorisierten Partner vorab zur Prüfung zu übersenden oder zu übergeben.
9. Ist der Kunde Verbraucher muss er offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genannten Frist, stehen dem Kunden diesbezüglich keine Mängelrechte zu.
10. Ist der Kunde Unternehmer ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen, dass er seiner ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nachgekommen ist. Mängel sind insoweit unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder falls diese nicht bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar war innerhalb von 5 Werktagen ab deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ferner, dass der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist.
11. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Lieferung oder Abnahme. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt für Unternehmer ein Jahr, jeweils. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt für Verbraucher ein Jahr. Für Unternehmer ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Gewährleistung sowie die einjährige Gewährleistungsfrist gelten nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
12. Sämtliche Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn Mängel auftreten, die dadurch verursacht sind, dass
a) die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden,
b) die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden,
c) das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird,
d) das Fahrzeug in nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.
13. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sowie unsere weitere Haftung sind ausgeschlossen, wenn der Ein- oder Anbau von gelieferten Teilen nicht durch eine qualifizierte Fachwerkstatt und unter strenger Beachtung unserer Einbauanleitungen erfolgt ist. Wir übernehmen keine Haftung für Um- oder Einbauarbeiten von Dritten. Gewährleistungsarbeiten gem. vorstehender Ziffer 7 sind davon ausgeschlossen.
X. Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Wir haften nicht für Schäden, die durch unautorisierte Veränderungen, Bearbeitungen, Folierungen, Lackierungen oder sonstige Modifikationen des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte entstehen. Gleiches gilt für den Einsatz außerhalb der vorgesehenen Montage- und Nutzungsbedingungen.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Für Verzugsschäden und Schadensersatzansprüchen statt der Leistung gilt ergänzend Ziffer IV Abs. 2 und Abs. 3.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Soweit nicht vorstehend oder innerhalb unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7. Wir haften unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Abs. 1 dieser Ziffer nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8. Wir übernehmen keine Haftung für Um- oder Einbauarbeiten von Dritten.
9. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der vorbezeichneten Personen.
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes, sowie im Falle der Rückholung der Ware machen wir Rückholungs- und Verwertungskosten in pauschaler Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises geltend, soweit wir nicht höhere Kosten nachweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer oder keiner Kosten vorbehalten.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so werten wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung derart, dass die Sache des Kunden als Hauptsache angesehen ist, überträgt der Kunde uns anteilmäßig das Eigentum. Der Kunde verwahrt das so entstehende Allein- oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
4. Ist der Kunde Unternehmer, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
a) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden in unserem Eigentum.
b) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits hier alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Sind wir zur selbstständigen Einziehung der Forderung berechtigt, gibt uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt und teilt alle zum Einzug erforderlichen Angaben, einschließlich der dazugehörenden Unterlagen mit. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf des Liefergegenstandes auf Kredit zu sichern.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Rücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren freien Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, einschließlich eines etwa bestehenden Anspruches auf Schadenersatz statt der Leistung – abzüglich der Rückholungs- und Verwertungskosten – anzurechnen. Der Verwertungserlös bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die uns aus dieser Klage entstehenden berechtigten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
7. Soweit das jeweilige Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, sind wir berechtigt, alle Rechte auszuüben, die wir uns am Liefergegenstand anderweitig vorbehalten können. Der Kunde ist verpflichtet, bei sämtlichen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes am Liefergegenstand treffen wollen.
8. Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheid oder anderweitige dem Nachweis des Eigentums dienende Dokumente bleiben während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Besitz.
XII. Erweitertes Pfandrecht
1. Bei allen von uns erbrachten Leistungen steht uns wegen offenen Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den vom Kunden übergebenen Gegenständen, insbesondere an Fahrzeugen und Dokumenten, zu. Dies gilt auch für andere, vom Kunden an uns übergebene bzw. in unseren Besitz gelangten Gegenstände. Das vertragliche Pfandrecht besteht auch aufgrund offener Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
2. Daneben gilt das uns zustehende gesetzliche Pfandrecht.
XIII. Altteile bei Arbeiten am Fahrzeug und Motor
Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die von uns bei Veränderungen an Fahrzeug und/oder Motor getauschten Original- und Altteile innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Fertigstellung an unserem Geschäftssitz oder dem des autorisierten Vertragspartners zu übernehmen. Werden die getauschten Original- bzw. Altteile nicht innerhalb dieser Zeit vom Kunden übernommen, werden wir Eigentümer dieser Teile. Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
XIV. Technische Abnahme, Eintragung von Änderungen in Fahrzeugpapiere
Soweit schriftlich nicht anderweitig vereinbart, obliegt die technische Abnahme von Fahrzeugen oder Modifizierungen, sowie die Eintragung der Änderungen oder Modifizierungen in den Fahrzeugpapieren dem Kunden. Wir übernehmen hierfür keine Haftung. Sofern nicht gesondert kennzeichnet (z.B. „for racing/export only“, „nicht zulässig im Bereich der StVZO“, etc.), besitzen die für die Zulassung in Deutschland vorgesehenen Fahrzeugteile die erforderliche Betriebserlaubnis.
XV. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Ziffer I Absatz 3 dieses Vertrages und kommt ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande (sog. Fernabsatzgeschäft gem. § 312 c BGB), steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz 2 dieser Ziffer geregelt. In Absatz 3 dieser Ziffer findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TECHART Automobildesign GmbH, Röntgenstr. 47, 71229 Leonberg, E-Mail info@techart.de, Telefax 07152-9339-33) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Verträge über die Lieferung von speziell nach Kundenwünschen angefertigten Teilen/Produkten/Tuning-Kits). Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Werkverträge, Dienstverträge) nach § 356 Abs. 4 BGB wird im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
3. Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir sie nach den gesetzlichen Vorgaben wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen
XVI. Alternative Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren weder verpflichtet, noch bereit.
XVII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für alle abgeschlossenen Verträge, einschließlich der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder verfügt der Kunde im Inland über keinen allgemeinen Gerichtsstand oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung ein Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist unser Geschäftssitz in 71229 Leonberg, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.
XVIII. Lieferungen ins Ausland, Vertragssprache
1. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Lieferungen ins Ausland. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden.
2. Die Vertragssprache ist deutsch. Für die Auslegung dieser Bedingungen kommt es ausschließlich auf die deutsche Fassung an.
Leonberg, Oktober 2025